Die Bildrechte liegen unter Berücksichtigung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen in der Schweiz beim Fotografen. Ich darf das entstandene Bildmaterial kommerziell nutzen (z. B. auf
Austellungen oder in Büchern) und auf meinen Social Media-Kanälen veröffentlichen. Dies gilt im Speziellen für Bilder, auf welchen ausschliesslich Tiere zu sehen sind. Bilder von Menschen werden
nur nach vorgängiger Vereinbarung veröffentlicht.
Für jedes Shooting wird ein Shootingvertrag abgeschlossen, in welchem die Detials im Einzelfall vereinbart werden.
Die Nutzung, im Speziellen die kommerzielle Verwendung, sowie die Veränderung von Bildern ohne ausrückliche Zustimmung durch den Fotografen ist nicht erlaubt.